Was geschieht, wenn ich zu einer Alkohol-Wegfahrsperre verurteilt worden bin?
Sie erhalten von der Staatsanwaltschaft eine Mitteilung über Ihre Verurteilung. Dann setzen Sie sich mit Vias Institute in Verbindung.
Das geht per Mail oder telefonisch.
Rufnummer: 02/244.15.11
E-Mail: etad@vias.be
Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ihrem ersten Kontakt mit Vias Institute führt ein Betreuer ein Einführungsgespräch mit Ihnen. Die praktischen Aspekte des Programmablaufs werden gründlich mit Ihnen besprochen. Wenn Sie die erste Tranche von mindestens 300 Euro bereits gezahlt haben, können Sie sogleich an der Schulung teilnehmen.
Dann müssen Sie die Alkohol-Wegfahrsperre tatsächlich in Ihr Auto einbauen lassen. Sie müssen sich dazu mit einem anerkannten Dienstleistungszentrum in Verbindung setzen. Die Liste finden Sie auf der Website www.mobilit.fgov.be.
Nachdem die Alkohol-Wegfahrsperre eingebaut worden ist, begeben Sie sich zum Gericht, um Ihren Führerschein abzugeben. Sie erhalten dann eine Bescheinigung, mit der Sie bei der Gemeinde einen angepassten Führerschein beantragen können.
Dieser Führerschein trägt den Code 69. Dies bedeutet, dass Sie nur mit Fahrzeugen mit einer Alkohol-Wegfahrsperre fahren dürfen.