Was passiert, wenn ich zu einem Alkohol-Wegfahrsperre verurteilt werde?

Sie erhalten von der Staatsanwaltschaft, über Ihre Polizeizone ein Dokument (Benachrichtigung), um das Verfahren für Ihr Alkohol-Wegfahrsperre Programm zu starten. Wenn Sie im Besitz dieser Benachrichtigung sind, können Sie sich über den unten stehenden Link anmelden. Nach der Anmeldung, erhalten Sie Zugang zu MyVias, wo Sie Ihre Akte weiter verfolgen können.

Über MyVias können Sie sofort die Zahlung vornehmen. Dies kann durch Zahlung des Gesamtbetrags auf einmal oder in Raten erfolgen.

Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ihrer Zahlung beim Vias institute, lädt Sie Ihr Betreuer des Alkohol-Wegfahrsperre Programms zu einem Einführungsgespräch ein. Die praktischen Aspekte des Programmablaufs werden mit Ihnen ausführlich besprochen. Am Ende des Einführungsgesprächs erhalten Sie die Bescheinigung für das Alkohol-Wegfahrsperre Programm.

Anschließend müssen Sie das Alkohol-Wegfahrsperre-System in Ihr Fahrzeug einbauen lassen. Wenden Sie sich dazu bitte an ein zugelassenes Servicecenter. Während des Einführungsgesprächs wird Ihr Betreuer Ihnen hierzu weitere Informationen geben.

Nachdem das Alkohol-Wegfahrsperre-System eingebaut ist, müssen Sie Ihren Führerschein beim Gericht abgeben. Sie erhalten dann eine Bescheinigung, mit der Sie bei Ihrer Gemeinde einen angepassten Führerschein (Code 69) beantragen können.

Ab dem Startdatum Ihres Programms, dürfen Sie nur noch mit einem Fahrzeug fahren, dass mit einer Alkohol-Wegfahrsperre ausgestattet ist.

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