Wie starten Sie Ihr Programm mit der Alkohol-Wegfahrsperre?

 

Schritt 1 - Sie erhalten eine Benachrichtigung von der Staatsanwaltschaft

Nach Ihrer Verurteilung erhalten Sie über die örtliche Polizei eine Mitteilung, den „Bescheid".
Mit diesem Dokument wird bestätigt, dass Sie mit dem Programm für die Alkohol-Wegfahrsperre beginnen müssen. Gleichzeitig erhalten Sie auch eine
Liste der zugelassenen Stellen für die begleitende Maßnahme und den Einbau des Geräts.

Ohne diese Mitteilung können Sie Ihre Maßnahme noch nicht beginnen.

Schritt 2 - Registrierung und Aktivierung Ihres Dossiers

Mit dem Bescheid können Sie sich online über diese Seite anmelden.
Sie erhalten dann Zugang zu MyVias, wo Sie:

  • Ihr Dossier weiterführen
  • Dokumente herunterladen können
  • Nachrichten von Ihrem Betreuer erhalten

Schritt 3 - Bezahlung des Programms (Einmal- oder Ratenzahlung)

In MyVias können Sie Ihre Zahlung wie folgt vornehmen:

  • mit einer Einmalzahlung oder
  • per Ratenzahlung

Nach Eingang Ihrer Zahlung wird der Vorgang fortgesetzt.

Schritt 4 - Vorgespräch innerhalb von 14 Tagen

Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang Ihrer Zahlung werden Sie zu einem Vorgespräch mit Ihrem Vias-Betreuer eingeladen.

Während dieses Gesprächs erhalten Sie verständliche Erklärungen zu folgenden Themen:

  • wie genau das Programm abläuft und welche Verpflichtungen Sie haben
  • die Erwartungen innerhalb der begleitenden Maßnahme (wie im Königlichen Erlass vom 26. November 2010 festgelegt)
  • wie man die Alkohol-Wegfahrsperre einbauen lässt und wie sie funktioniert

Am Ende des Gesprächs erhalten Sie das Zertifikat für die Teilnahme an der Maßnahme für die Alkohol-Wegfahrsperre.

Schritt 5 - Sie lassen die Alkohol-Wegfahrsperre einbauen

Nach dem Vorgespräch vereinbaren Sie selbst einen Termin mit einem zugelassenen Servicecenter, um die Alkohol-Wegfahrsperre einbauen zu lassen.

Schritt 6 - Abgabe des Führerscheins bei Gericht

Nach dem Einbau der Alkohol-Wegfahrsperre:

  • Sie gehen zum Gericht und geben dort Ihren Führerschein ab.
  • Sie erhalten eine Bescheinigung vom Gericht.
  • Mit dieser Bescheinigung können Sie bei Ihrer Gemeinde einen neuen Führerschein mit dem Code 69 beantragen.

Der Code 69 bedeutet, dass Sie ausschließlich ein Fahrzeug fahren dürfen, das mit einer Alkohol-Wegfahrsperre ausgestattet ist.

Schritt 7 - Der offizielle Beginn Ihrer Maßnahme

Ab dem Startdatum Ihrer Maßnahme dürfen Sie nur noch ein Fahrzeug führen, das mit einer Alkohol-Wegfahrsperre ausgestattet ist.

Ihr Betreuer überwacht Ihr Dossier weiter über MyVias und im Rahmen von regelmäßigen Kontakten.

Schritt 8 - Regelmäßige Folgegespräche mit Datenanalyse

Während Ihrer Maßnahme werden Sie in regelmäßigen Abständen Folgegespräche mit Ihrem Betreuer führen.
In diesen Gesprächen betrachten Sie gemeinsam:

  • die im Gerät gespeicherten Daten
  • etwaige Abweichungen, Sperren oder festgestellte Verstöße
  • wie Sie Ihr sicheres Verhalten weiter verbessern können

Diese Gespräche dienen der Unterstützung und Beratung, wobei der Fokus auf der Weiterentwicklung liegt.

Je nach Inhalt erfolgt die Kommunikation per E-Mail, Telefon oder im persönlichen Gespräch.  Sie können auch selbst jederzeit um ein persönliches Gespräch bitten.

Schritt 9 - Gruppentreffen nach 6 Monaten

Zwischen dem vierten und achten Monat des Programms nehmen Sie an einem Gruppentreffen teil.
Dort tauschen Sie Erfahrungen mit anderen Teilnehmern aus und sprechen darüber, wie Sie Autofahren und Alkohol voneinander getrennt halten können.

Sie gewinnen auch Erkenntnisse, die Ihnen in Zukunft helfen werden, nachdem die Alkohol-Wegfahrsperre entfernt wurde. Das Gruppentreffen liefert Anerkennung, Motivation und neue Perspektiven.

Schritt 10 - Abschlussgespräch und Blick in die Zukunft

Wenn Sie die Maßnahme erfolgreich abgeschlossen haben, findet am Ende ein Abschlussgespräch statt. Gemeinsam mit Ihrem Betreuer ziehen Sie eine Bilanz über die Maßnahme und besprechen, wie Sie nach dem Entfernen der Alkohol-Wegfahrsperre weiterhin sicher fahren können.
Dieses Gespräch ist der letzte Teil Ihrer begleiteten Maßnahme. Danach erhalten Sie das Abschlusszertifikat für die Maßnahme mit der Alkohol-Wegfahrsperre. Damit können Sie das Gerät bei dem Servicecenter entfernen lassen und Ihren Original-Führerschein bei der Geschäftsstelle des Gerichts abholen.