Die Kammer hat gestern einen Gesetzesentwurf genehmigt, der für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen wird. Wichtigster Punkt in dem Gesetz ist die Verpflichtung der Alkohol-Wegfahrsperre für bestimmte Autofahrer, die unter Alkoholeinfluss gefahren sind. Aus einem Bericht von Vias Institute geht hervor, dass der Prozentsatz der Wiederholungstäter an Autofahrern, die zur Alkohol-Wegfahrsperre verurteilt wurden, mindestens 75% niedriger war als bei einer Gruppe, die eine traditionelle Strafe erhält. Dieses Gesetz ist also ein großer Fortschritt im Kampf gegen Alkohol am Steuer.

Ab 1. Juli werden bei einer Alkoholkontrolle mit 1,2‰ ertappte Wiederholungstäter und Autofahrer mit einem nachgewiesenen Alkoholgehalt ab 1,8‰ zum Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre in ihren Wagen verpflichtet. Das ist eine der Empfehlungen der Versammlung der Hauptakteure der Verkehrssicherheit vom Dezember 2015, die jetzt ausgeführt wird.

1,8‰? Jeder fünfte Autofahrer!

Nach einer neuen statistischen Analyse von Vias Institute ist der durchschnittliche Alkoholgehalt von Autofahrern, die unter Einfluss in einem Unfall mit Verletzten verwickelt sind, 1,7 ‰. 4 von 10 Autofahrern (42%) haben einen Alkoholgehalt von 1,8 ‰ oder mehr! Wenn wir uns nur die Altersgruppe zwischen 40 und 54 ansehen, dann geht es um 51%, also um mehr als die Hälfte der Autofahrer.

Ein Alkoholgehalt von 1,8 ‰ entspricht 8 bis 11 Glas Alkohol innerhalb einer kurzen Zeit von zwei Stunden. Das führt zu einem schweren Rauschzustand und einem Verhalten, das für das Führen eines Fahrzeugs völlig ungeeignet ist. Sogar mit einem Alkoholgehalt von 1‰ sind die meisten Menschen betrunken. Das Risiko eines tödlichen Unfalls ist für Menschen mit einem Alkoholgehalt von über 1,5 ‰ ungefähr zweihundertmal höher als bei denen, die nüchtern sind.

Diese kleine Gruppe von Autofahrern gefährdet den Straßenverkehr in hohem Maße. Bei diesem Personenkreis sind die Aufklärungskampagnen an ihre Grenzen gestoßen. Gerade deshalb hat der föderale Minister für Mobilität in bestimmten Fällen die Alkohol-Wegfahrsperre zur Auflage gemacht.

Einige Fragen und Antworten zur Alkohol-Wegfahrsperre

Die Alkohol-Wegfahrsperre, was ist das?

Um den Motor starten zu können, muss der Fahrer erst in das Mundstück der Alkohol-Wegfahrsperre blasen. Diese ist mit dem Anlasser des Fahrzeugs verbunden.

Die Alkohol-Wegfahrsperre verhindert, dass der Motor anspringt, wenn der Alkoholgehalt über 0,2 ‰ liegt. Das Gerät registriert alle Daten: den Alkoholgehalt im Atem, die Anzahl unternommener Versuche, zu blasen, und die Zeitpunkte, zu denen der Fahrer geblasen hat. Um zu vermeiden, dass es dabei zu Betrugsfällen kommt, ist das Gerät so programmiert, dass der Fahrer zu verschiedenen Zeitpunkten während seiner Fahrt nochmals blasen muss. Das geschieht kurz nach seiner Abfahrt und dann zu beliebigen Zeitpunkten während seiner Fahrt. Er hat jeweils 15 Minuten Zeit, um sein Fahrzeug an sicherer Stelle abzustellen und den Test erneut auszuführen.

Was sagt das neue Gesetz?

Bei Rückfälligkeit ab 1,2 ‰ und auch bei einem Alkoholgehalt ab 1,8 ‰ ist die Alkohol-Wegfahrsperre grundsätzlich immer Pflicht. Bei Rückfälligkeit gibt es überdies außer einer Alkohol-Wegfahrsperre immer zuerst ein Fahrverbot von drei Monaten, das mit (jeweils medizinischen, psychologischen, theoretischen und praktischen) Prüfungen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis einhergeht.

Wird man das erste Mal mit einer hohen Alkoholkonzentration ab 1,8 ‰ erwischt, kann der Richter entscheiden, auf die vorgeschriebene Alkohol-Wegfahrsperre zu verzichten. Er muss das dann ausdrücklich begründen. In diesem Fall wird der Richter die bestehenden Regeln bei Strafen anwenden. Die Bußgelder betragen zwischen 1.600 und 16.000 Euro und gegebenenfalls erlischt die Fahrerlaubnis. In Fall einer fahrlässigen Tötung ist der Entzug der Fahrerlaubnis samt damit einhergehender Prüfungen zu ihrer Wiedererlangung Pflicht.

Was wird sich gegenüber vorher ändern?

Vorher hatten die Richter die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, eine Alkohol-Wegfahrsperre für eine Dauer von 1 bis 5 Jahren oder sogar endgültig aufzuerlegen. Das konnte gegen Zuwiderhandelnde ab einem Alkoholgehalt von 0,8 ‰, Fahrer im Zustand der Trunkenheit oder Wiederholungstäter verhängt werden.

Die Höchstdauer, für die eine Alkohol-Wegfahrsperre auferlegt werden kann, ist jetzt auf bis zu drei Jahre oder endgültig reduziert worden. Die Erfahrung von Vias lehrt, dass die Dauer von drei Jahren ausreicht, um eine Änderung im Verhalten zu bewirken.

Wie viel kostet es?

Die Gesamtkosten (das Betreuungsprogramm, der Einbau und die Benutzung der Alkohol-Wegfahrsperre) liegen ungefähr bei 3.700 € für das erste Jahr. Danach verringern sich die Kosten. Der Richter kann entscheiden, die Kosten ganz oder teilweise vom Bußgeld abzuziehen. Zur Erinnerung: Die Bußgelder im Falle einer Verurteilung wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss schwanken zwischen 1.600 € und 16.000 €. Bei Rückfälligkeit können Sie sogar bis zu 40.000 € betragen.

Woraus besteht das Betreuungsprogramm?

Mit dem Betreuungsprogramm lernt der Teilnehmer, sein Verhalten zu ändern. Der Fokus liegt darauf, dass Alkoholkonsum und Autofahren sorgfältig voneinander getrennt werden können.

Die Organisation erläutert dem Verurteilten den Verlauf des Programms, die Kosten und die Sanktionen bei Nichterfüllung der Bedingungen.

Die Betreuung besteht aus zwei Abschnitten. Einerseits erteilen die Schulungsmitarbeiter Anweisungen zur Benutzung der Alkohol-Wegfahrsperre. Andererseits weisen sie auf die Gefahren und Folgen des Fahrens unter Alkoholeinfluss hin. So versuchen sie, eine dauerhafte Verhaltensänderung beim verurteilten Fahrer hervorzurufen.

Wer ist daran beteiligt?

Im Allgemeinen liegt jeder fünfte die gesetzliche Obergrenze überschreitende Fahrer (21%) bei einer Kontrolle über 1,8 ‰. Jedes Jahr werden ungefähr 50 000 Autofahrer mit Alkohol am Steuer erwischt. Wir können also davon ausgehen, dass von ihnen ungefähr 10.000 Autofahrer einen Alkoholgehalt von mehr als 1,8 ‰ haben. Wir wissen nicht, wie viele von Ihnen Wiederholungstäter sind.

Warum hatte die Alkohol-Wegfahrsperre bisher so wenig Erfolg?

Seit dem Start der Alkohol-Wegfahrsperre gibt es nur 67 verurteilte Autofahrer, die das Betreuungsprogramm bei Vias Institute absolviert haben.

Viele Richter stehen diesem Instrument ablehnend gegenüber. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Alkoholsünder sind nicht immer bereit, solch eine Alkohol-Wegfahrsperre einbauen zu lassen. Entweder weil es ihnen zu teuer ist oder weil sie das Betreuungsprogramm als zu anstrengend einschätzen. Aber auch, weil sie manchmal mit Firmenwagen fahren und ihren Arbeitgeber nicht darüber informieren wollen oder weil sie berufsbedingt mehrere Fahrzeuge fahren (z. B. Busfahrer oder Lastwagenfahrer). Der Preis der Geräte wird in den nächsten Jahren durch die Herstellung in größeren Stückzahlen sicherlich fallen. Das wird sich auch günstig auf diese Maßnahme auswirken.

Wirkt das wirklich?

Nach einem neuen Bericht von Vias Institute sorgt die Alkohol-Wegfahrsperre dafür, dass sich das Rückfallrisiko um 75% verringert.

Die Studie zeigt, dass das Betreuungsprogramm unentbehrlich ist. Ohne dieses Programm laufen die Autofahrer eher Gefahr, wieder in ihre alten Gewohnheiten zu verfallen.

Schlussfolgerung

In den letzten Jahren wurde durch die vielen Aufklärungskampagnen und die gestiegene Anzahl Kontrollen erreicht, dass die übergroße Mehrheit der Bevölkerung nicht fährt, wenn sie getrunken hat. Eine kleine Gruppe von Autofahrern verschließt sich weiterhin diesen Botschaften und richtet auf unseren Straßen großen Schaden an. In Belgien sterben jährlich mindestens 180 Personen im Verkehr durch Alkohol. Insgesamt sind ungefähr 5.000 Unfälle mit Verletzten auf Alkohol zurückzuführen.

François Bellot, Verkehrsminister: Die Alkohol-Wegfahrsperre ist ein viel wirkungsvolleres Mittel, um der Rückfälligkeit zu begegnen, als die althergebrachten Strafen. Es ist kein Wundermittel, aber ein sehr gezieltes Hilfsmittel für manche Autofahrer. Es versetzt sie in die Lage, ihren Arbeitsplatz zu behalten und ein normales Leben zu führen.“

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